Erwägungsgrund 31 32021R1147
Aus dem Fonds sollte die Tätigkeiten im Bereich Rückkehr der mit der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelten Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache ergänzt werden, ohne dabei eine weitere Finanzierungsquelle für diese Agentur zu erschließen.