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Da die Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine wachsende Zahl von Aufgaben übernommen haben, die oft auch die Sicherheit betreffen und an den Außengrenzen stattfinden, ist es wichtig, die Zusammenarbeit auf Ebene der Behörden als Bestandteil der integrierten europäischen Grenzverwaltung gemäß der Verordnung (EU) 2019/1896 zu fördern. Bei den Grenz- und Zollkontrollen an den Außengrenzen muss für Komplementarität gesorgt werden, indem den Mitgliedstaaten angemessene finanzielle Hilfe aus dem Unionshaushalt zur Verfügung gestellt wird. Durch die Zusammenarbeit der Behörden wird nicht nur die Zollkontrollen verstärkt, um gegen sämtliche Formen des illegalen Handels vorzugehen, sondern auch der rechtmäßige Handel und das legale Reisen erleichtert; zudem trägt dies zu einer sicheren und effizienten Zollunion bei.
Zur wirksamen Durchführung von Grenzkontrollen sorgt jeder Mitgliedstaat für eine enge und ständige Zusammenarbeit seiner nationalen Stellen, die für…
Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten nehmen immer mehr Aufgaben wahr, die an den Außengrenzen ausgeführt werden und häufig die Sicherheit betreffen. Daher ist…
Die Mitgliedstaaten sollten eine angemessene finanzielle Hilfe seitens der Union erhalten, um die Durchführung der integrierten europäischen Grenzverwaltung zu…
Die 2 140 Zollstellen an den Außengrenzen der Union müssen ordnungsgemäß ausgerüstet sein, um das effiziente und wirksame Funktionieren der Zollunion zu…
Um der wichtigen Rolle der Zollbehörden der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen gerecht zu werden und sicherzustellen, dass sie über ausreichende Mittel zur…
Eine finanzielle Hilfe aus dem Haushalt der Union ist für die Umsetzung der integrierten europäischen Grenzverwaltung unverzichtbar, um die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.