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Die EU-Zollbehörde trägt zur Erfüllung des Auftrags der Zollbehörden gemäß Artikel 2 bei.
Unbeschadet der jeweiligen Zuständigkeiten der Kommission, des OLAF und der Mitgliedstaaten verfolgt die EU-Zollbehörde folgende Ziele:
Beitrag zur Entwicklung, zum Betrieb und zur Wartung der Informationstechnologien, die zur Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Verfahren und zur optimalen Nutzung der verfügbaren Daten für die Zwecke der zollamtlichen Überwachung, der Zollkontrolle und des Risikomanagements erforderlich sind;
Unterstützung der Zollbehörden bei der Erreichung einer einheitlichen Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Risikomanagement und Zollkontrollen;
Beitrag zum operativen Management der Zollunion, indem sie die operative Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden koordiniert und erleichtert sowie Fachwissen bündelt und dieses mit dem Ziel bereitstellt, die Effizienz zu steigern und bessere Ergebnisse zu erzielen;
Beitrag zur Umsetzung anderer von den Zollbehörden angewandter Rechtsvorschriften;
Zusammenarbeit mit anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union in den Bereichen, in denen deren Tätigkeiten das Management von Waren betreffen, die die Außengrenzen des Zollgebiets der Union überschreiten.
Koordinierung und Unterstützung der operativen Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden verschiedener Mitgliedstaaten sowie zwischen den Zollbehörden und…
Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der zollrechtlichen Vorschriften oder anderer von den Zollbehörden angewandter Vorschriften,…
die allgemeine Ausrichtung für die Tätigkeiten der EU-Zollbehörde vorzugeben;
bei Fragen der Umsetzung und Normung, einschließlich Harmonisierungstätigkeiten;
die nachhaltige und effiziente laufende Verwaltung der EU-Zollbehörde sicherzustellen;
Die EU-Zollbehörde kann mit anderen nationalen Behörden sowie mit der Kommission und anderen Organen, Ämtern, Agenturen, Netzen und Einrichtungen der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.