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Gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/695 führt das Gemeinsame Unternehmen durch ein koordiniertes Vorgehen eine zentrale Finanzverwaltung aller finanziellen Beiträge durch. Dementsprechend sollte jeder beteiligte Staat mit dem Gemeinsamen Unternehmen eine oder mehrere Verwaltungsvereinbarungen schließen, in der der Koordinierungsmechanismus für die Zahlung der Beiträge an Bewerber mit Sitz in diesem beteiligten Staat und für die Berichterstattung darüber festgelegt ist. Um die Kohärenz mit ihren nationalen strategischen Prioritäten zu gewährleisten, sollte beteiligten Staaten ein Vetorecht gegen die Verwendung ihrer nationalen finanziellen Beiträge für Bewerber mit Sitz in diesen beteiligten Staaten eingeräumt werden. Um den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten möglichst gering zu halten, eine Vereinfachung zu erreichen und eine effizientere Durchführung zu gewährleisten, sollte jeder beteiligte Staat bestrebt sein, seinen Zahlungsplan, seine Berichterstattung und seine Prüfungen mit denen des Gemeinsamen Unternehmens abzustimmen und seine Regeln für die Förderfähigkeit der Kosten mit den im Rahmen von „Horizont Europa“ geltenden Regeln in Einklang zu bringen. Begünstigte mit Sitz in beteiligten Staaten, die das Gemeinsame Unternehmen mit Zahlungstätigkeiten betraut haben, sollten eine einzige Finanzhilfevereinbarung mit dem Gemeinsamen Unternehmen gemäß den im Rahmen von „Horizont Europa“ geltenden Regeln unterzeichnen.
Jeder Teilnehmerstaat schließt mit dem gemeinsamen Unternehmen eine oder mehrere Verwaltungsvereinbarungen, in der bzw. denen der Koordinierungsmechanismus für…
Abweichend von Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung über „Horizont Europa“ oder Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/694 kann ein Kompetenzzentrum oder ein…
Gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung über „Horizont Europa“ führen die gemeinsamen Unternehmen durch ein koordiniertes Vorgehen eine zentrale…
Jeder beteiligte Staat schließt mit dem Gemeinsamen Unternehmen eine oder mehrere Verwaltungsvereinbarungen, in der bzw. denen der Koordinierungsmechanismus für…
Die Beteiligung an indirekten Maßnahmen, die durch das Gemeinsame Unternehmen finanziert werden, sollte nach Maßgabe der der Verordnung (EU) 2021/695 erfolgen.…
Die Verordnung (EU) 2021/695 gilt für die indirekten Maßnahmen, die durch das Gemeinsame Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ finanziert werden. Nach der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.