Erwägungsgrund 2 32021R1231
Diese Beschlüsse sind an die NAFO-Vertragsparteien gerichtet, enthalten aber auch Verpflichtungen für die Betreiber (beispielsweise den Kapitän des Schiffes). Neue Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der NAFO (Conservation and Enforcement Measures — CEM) sind in Kraft getreten, die für alle NAFO-Vertragsparteien verbindlich sind. Sie sind in das Unionsrecht aufzunehmen, soweit sie nicht bereits im Unionsrecht vorgesehen sind.