Erwägungsgrund 6 32021R1231
Ferner ist es notwendig, die CEM-Bestimmungen zum Schutz des Grönlandhais (Somniosus microcephalus) einzuführen, die Bestimmungen der Chartervereinbarungen an die Bestimmungen der CEM anzugleichen und zu präzisieren, dass die Hafenstaatvertragspartei den Inspektoren einer anderen Vertragspartei ihre Zustimmung zu deren Entsendung erteilen muss.