Erwägungsgrund 3 32021R1231
Die Verordnung (EU) 2019/833 sollte daher angepasst werden, um die NAFO-Maschenmessnormen anzuwenden, die von der NAFO verwendete Begriffsbestimmung für Fischereifahrzeuge einzuführen, damit die Kontroll- und Durchsetzungsbehörden der Union mit anderen NAFO-Vertragsparteien kompatibel zusammenarbeiten können, und um den Informationsfluss zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten, der Kommission und dem NAFO-Exekutivsekretär zu verbessern.