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Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (European Fisheries Control Agency, EFCA) unter anderem den Auftrag, die operative Koordinierung der Fischereikontroll- und -inspektionstätigkeiten der Mitgliedstaaten für die Durchführung internationaler Kontroll- und Inspektionsprogramme wie der gemeinsamen Inspektions- und Überwachungsregelung der NAFO zu organisieren und die Mitgliedstaaten bei der Übermittlung von Angaben zu Fang- sowie Kontroll- und Inspektionstätigkeiten an die Kommission und an Dritte zu unterstützen. Daher sollte die EFCA die Stelle sein, die von den Mitgliedstaaten Informationen über Kontrollen und Inspektionen wie Seeinspektionsberichte und Mitteilungen über die Kontrollbeobachterregelung erhält und dem NAFO-Exekutivsekretär übermittelt.
Die EFCA koordiniert die Inspektions- und Überwachungstätigkeiten für die Union. Sie kann zu diesem Zweck im Benehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten…
Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) auf Ersuchen der…
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates unterstützt die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) auf Ersuchen der…
Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und zur Änderung der…
Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und zur Änderung der…
Ein Mitgliedstaat, der beabsichtigt, im Rahmen eines gemeinsamen Einsatzplans gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.