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Das Fehlen einer Rahmenregelung für die Einstellung oder geordnete Abwicklung eines Referenzwertes auf Unionsebene würde wahrscheinlich zu divergierenden regulatorischen Lösungen in den Mitgliedstaaten führen, was zur Folge hätte, dass Interessenträger in der Union mit Risiken der Rechtsunsicherheit und des Wegfalls der Vertragsgrundlage konfrontiert wären. Neben dem Ausmaß des Risikos in Bezug auf solche Referenzwerte für bestehende Verträge und Finanzinstrumente im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU könnten das erhöhte Risiko des Wegfalls der Vertragsgrundlage und der Rechtsstreitigkeiten das Funktionieren der Finanzmärkte erheblich stören. Unter diesen außergewöhnlichen Umständen und um auf die systemischen Risiken zu reagieren, muss ein harmonisiertes Konzept erstellt werden, wie mit der Einstellung oder Abwicklung bestimmter Referenzwerte, die für die Union systemrelevant sind, umzugehen ist. Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in Bezug auf Referenzwerte, die über den Anwendungsbereich der auf die Kommission übertragenen Befugnisse hinausgehen, werden durch diese Verordnung nicht berührt.
Um die durchgängige geordnete Abwicklung von bestehenden Verträgen zu ermöglichen, bei denen als Bezugsgrundlage ein weithin verwendeter Referenzwert…
Verträge, bei denen es sich nicht um Finanzkontrakte im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 handelt, oder Finanzinstrumente, die nicht unter den Begriff des…
Referenzwerte und ihre vertraglich vereinbarte Rückfallwerte könnten im Laufe der Zeit erheblich und unerwartet im Wert voneinander abweichen und in der Folge…
Diese divergierenden Ansätze würden zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts führen, da Administratoren und Nutzer von Referenzwerten in verschiedenen…
Es obliegt den Vertragsparteien, ihre vertragliche Vereinbarung zu analysieren, um festzustellen, in welchen Fällen eine vertragliche Rückfallklausel greifen…
Für Referenzwerte, die von der Kommission gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 in einem Mitgliedstaat als kritisch eingestuft wurden und deren Einstellung oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.