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Mit dem Beschluss (EU) 2018/881 forderte der Rat eine Untersuchung der Möglichkeiten der Union zur Berücksichtigung der Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Århus in der Rechtssache ACCC/C/2008/32, auf den erforderlichenfalls ein Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 folgen sollte. Darüber hinaus forderte das Europäische Parlament in seinen Entschließungen vom 15. November 2017 zu einem Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft , vom 16. November 2017 zur Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik und vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“ eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006.
Unter Berücksichtigung der vom Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung in der Sache ACCC/C/2008/32 geäußerten Bedenken reichte die Kommission am 14. Oktober…
Die Union hat auf der sechsten Tagung der Vertragsparteien ihre Bereitschaft geäußert, nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie das Übereinkommen von Aarhus im…
Die Wirksamkeit der vorliegenden Richtlinie und ihr Ziel, die menschliche Gesundheit im Rahmen der Umweltpolitik der Union zu schützen, setzen voraus, dass sich…
Die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Anwendung des Übereinkommens von Århus auf Organe und Einrichtungen der…
Der Rat ersucht die Kommission, bis 30. September 2019 eine Untersuchung darüber vorzulegen, welche Möglichkeiten die Union hat, den Feststellungen des…
Der Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das Sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.