Erwägungsgrund 7 32021R1917
Die Behörde wies ferner darauf hin, dass es sich bei dem Stoff FL Nr. 16.133 um einen Stoff mit aromaverändernden Eigenschaften handelt.
Die Behörde wies ferner darauf hin, dass es sich bei dem Stoff FL Nr. 16.133 um einen Stoff mit aromaverändernden Eigenschaften handelt.