Erwägungsgrund 8 32021R1917
Der Aromastoff ist nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt; daher sollte beim Inverkehrbringen die Verwendung zu diesem Zweck vermieden werden.
Der Aromastoff ist nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt; daher sollte beim Inverkehrbringen die Verwendung zu diesem Zweck vermieden werden.