Erwägungsgrund 2 32021R1925
Die schnelle Entwicklung der Branche der Insektenproduktion führte zu einer erheblichen Menge an Insektenexkrementen, die mangels einheitlicher unionsweiter Regelungen in jedem Mitgliedstaat unterschiedlich entsorgt werden. Um die Verwertung von Insektenexkrementen als Dünger zu gewährleisten, müssen unionsweite Regelungen festgelegt werden.