Erwägungsgrund 2 32021R1986
Mit der Verordnung (EU) 2021/1030 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wurden weitere gezielte Wirtschaftssanktionen eingeführt, darunter ein Verbot, für die belarussische Regierung und belarussische öffentliche Einrichtungen und Agenturen Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen bereitzustellen.