Erwägungsgrund 4 32021R1986
Bestimmte Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher bedarf es für ihre Umsetzung Rechtsvorschriften auf Ebene der Union, um die einheitliche Anwendung dieser Maßnahmen durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.