Erwägungsgrund 5 32021R2061
Gemäß dem Beschluss (EU) ST 12392/21 des Rates wurden das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll am 15. November 2021 unterzeichnet.
Gemäß dem Beschluss (EU) ST 12392/21 des Rates wurden das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll am 15. November 2021 unterzeichnet.