Erwägungsgrund 6 32021R2061
Die in dem neuen Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sind für seine gesamte Anwendungsdauer auf die Mitgliedstaaten aufzuteilen.
Die in dem neuen Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sind für seine gesamte Anwendungsdauer auf die Mitgliedstaaten aufzuteilen.