Erwägungsgrund 7 32021R2061
Diese Verordnung sollte angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Fischereitätigkeiten der Union in der Fischereizone Mauretaniens und der Notwendigkeit, die Unterbrechung dieser Tätigkeiten zu vermeiden oder gegebenenfalls so kurz wie möglich zu halten, so bald wie möglich in Kraft treten.