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Zusätzlich zu den in Artikel 19 aufgeführten Aufgaben hat der Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens SESAR3 außerdem die folgenden Aufgaben:
Leitung der Ausführung der Definitions- und Entwicklungsphase des SESAR-Projekts im Rahmen der vom Verwaltungsrat festgelegten Leitlinien;
Vorlage von die Änderungen der Konzeption in der Entwicklungsphase des SESAR-Projekts betreffenden Vorschlägen beim Verwaltungsrat.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.