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Die anderen Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa als die Union leisten während des in Artikel 3 genannten Zeitraums einen Gesamtbeitrag von mindestens 1 000 000 000 EUR, einschließlich bis zu 23 500 000 EUR für Verwaltungskosten, oder veranlassen die sie konstituierenden Rechtsträger oder die mit ihnen verbundenen Rechtsträger, diesen zu leisten.
Die anderen Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt als die Union leisten während des in Artikel 3 genannten Zeitraums einen Gesamtbeitrag…
Die privaten Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens SESAR3 leisten während des in Artikel 3 genannten Zeitraums einen Gesamtbeitrag von mindestens 500 000 000…
Die privaten Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens leisten Beiträge zum Gemeinsamen Unternehmen in Höhe von mindestens 900 000 000 EUR oder sorgen dafür, dass…
Die anderen Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff als die Union leisten während des in Artikel 3 genannten Zeitraums einen…
Die anderen Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ als die Union leisten während des in Artikel 3 genannten Zeitraums einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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