Erwägungsgrund 51 32021R2085
Um die Wirkung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt und des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) mit Blick auf eine wirksame Emissionsreduktion und die Digitalisierung der Luftfahrtindustrie zu maximieren und zu beschleunigen, sollten diese gemeinsamen Unternehmen im Rahmen der europäischen Partnerschaft eine enge Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) anstreben und einen frühzeitigen Austausch von Wissen über entwickelte neue Technologien sicherstellen. Diese Zusammenarbeit wird von entscheidender Bedeutung sein, um die Markteinführung zu beschleunigen, indem das Zertifizierungsverfahren für daraus hervorgehende Produkte und Dienstleistungen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates erleichtert wird.