Erwägungsgrund 49 32021R2085
Das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt baut auf den Erfahrungen mit den Gemeinsamen Unternehmen „Clean Sky“ und „Clean Sky 2“ auf. Die neue europäische Partnerschaft sollte ehrgeiziger sein und sich auf die Entwicklung bahnbrechender Demonstrationsprojekte konzentrieren. Im Einklang mit den Ergebnissen der Zwischenbewertung für das Gemeinsame Unternehmen „Clean Sky 2“ sollte mit einer neuen Initiative sichergestellt werden, dass jedes Demonstrationsprojekt auf das entscheidende Ziel der Entwicklung der nächsten Luftfahrzeugprogramme ausgerichtet ist, damit die entwickelten Technologien tatsächlich zur prioritär angestrebten schnellstmöglichen Einführung kommen. Folglich sollte sich das neue gemeinsame Unternehmen darauf konzentrieren, die Sichtbarkeit seiner individuellen Betriebsziele zu erhöhen und die Überwachungs-, Management- und Berichterstattungskapazitäten des gemeinsamen Unternehmens zu stärken, um der Komplexität der Forschungs- und Innovationsanstrengungen Rechnung zu tragen, die erforderlich sind, damit die europäische Partnerschaft ihre Ziele erreichen kann.