Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die gemeinsamen Unternehmen sollten ihre Geschäftstätigkeit in offener und transparenter Weise ausüben; daher sollten sie alle relevanten Informationen regelmäßig und fristgerecht an ihre zuständigen Gremien weiterleiten und ihre Tätigkeiten — unter anderem auch Informations- und Verbreitungsmaßnahmen — der Öffentlichkeit bekannt machen. Dies umfasst die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen — unter Berücksichtigung der Vertraulichkeitsvorschriften und nach Ländern aufgeschlüsselt — zur Antragstellung und Beteiligung bei indirekten Maßnahmen, die von dem gemeinsamen Unternehmen finanziert werden, zu den Ergebnissen der Bewertung der einzelnen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Projektdurchführung, zu Synergien mit anderen einschlägigen Programmen der Union und anderen europäischen Partnerschaften, zu zusätzlichen Tätigkeiten, zu zugesagten und tatsächlich geleisteten finanziellen Beiträgen und Sachbeiträgen, zur Ausführung des Haushalts des gemeinsamen Unternehmens und zum Zusammenhang zwischen den Zielen des gemeinsamen Unternehmens und Sachbeiträgen zu zusätzlichen Tätigkeiten.
Das Gemeinsame Unternehmen sollte seine Geschäftstätigkeit in offener und transparenter Weise ausüben; daher sollte es alle relevanten Informationen…
Gemeinsame Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ausreichend über die Tätigkeiten der gemeinsamen Unternehmen informiert sind, rechtzeitig…
Die Umsetzung der gemeinsamen Unternehmen sollte auf den Kriterien beruhen, die in der Verordnung über „Horizont Europa“ für institutionalisierte europäische…
Das Kompetenzzentrum sollte seine Geschäftstätigkeit in offener und transparenter Weise ausüben. Es sollte alle relevanten Informationen fristgerecht…
Die Möglichkeiten und Ergebnisse der durch das Programm geförderten Maßnahmen sollten auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene angemessen bekannt gemacht,…
Wenn die zuständigen Behörden ihre Arbeiten transparent gestalten, dürfte dies dazu beitragen, das Vertrauen von Anlegern und Verbrauchern in den Binnenmarkt zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.