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Zudem sollten die gemeinsamen Unternehmen auf der Grundlage einer Struktur und von Regeln umgesetzt werden, die die Effizienz steigern und eine Vereinfachung gewährleisten. Im Hinblick darauf sollten die gemeinsamen Unternehmen eine speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Finanzregelung im Einklang mit Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates festlegen.
Die gemeinsamen Unternehmen erlassen ihre eigene Finanzregelung gemäß Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046.
Das Gemeinsame Unternehmen beschließt seine eigene Finanzregelung gemäß Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046.
Artikel 5 der Entscheidung 2007/198/Euratom sieht vor, dass das gemeinsame Unternehmen über eine eigenständige Finanzordnung verfügt, die auf den Grundsätzen…
Der finanzielle Beitrag der Union sollte nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung und den einschlägigen Vorschriften für die indirekte…
Die finanziellen Interessen der Union und der übrigen Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch angemessene…
Der finanzielle Beitrag der Union sollte im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung und den Vorschriften für die indirekte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.