Erwägungsgrund 36 32021R2085
Zudem sollten die gemeinsamen Unternehmen auf der Grundlage einer Struktur und von Regeln umgesetzt werden, die die Effizienz steigern und eine Vereinfachung gewährleisten. Im Hinblick darauf sollten die gemeinsamen Unternehmen eine speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Finanzregelung im Einklang mit Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates festlegen.