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Die Beteiligung an dem Gemeinsamen Unternehmen SESAR3 sollte einem möglichst breiten und repräsentativen Spektrum von Interessenträgern aus allen Mitgliedstaaten und mit „Horizont Europa“ assoziierten Ländern, einschließlich KMU, durch verschiedene Formen der Beteiligung offenstehen. Die Beteiligung sollte insbesondere ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ausrüstungsherstellern für die bemannte und die unbemannte Luftfahrt, Luftraumnutzern, Flugsicherungsorganisationen, Flughäfen, Militär- und Berufsverbänden gewährleisten und Möglichkeiten für KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bieten. Um die vielversprechendsten Ansätze und Einrichtungen zu ermitteln, die diese Ziele verfolgen können, hat die Kommission ein Aufruf zur Interessenbekundung für potenzielle Mitglieder veröffentlicht. Der Verwaltungsrat sollte die Möglichkeit haben, basierend auf den Ergebnissen dieser Aufforderung assoziierte Mitglieder auszuwählen, um eine rasche Erweiterung der Mitgliedergruppe zu ermöglichen.
Bei der Auswahl der assoziierten Mitglieder bemüht sich der Verwaltungsrat um eine angemessene Vertretung der gesamten Wertschöpfungskette des…
sichergestellt wird, dass die zivilen und militärischen Interessenträger der Luftfahrt einbezogen werden, insbesondere Flugsicherungsorganisationen,…
im Programmausschuss gemäß Artikel 14 des Beschlusses über das spezifische Programm zur Durchführung von „Horizont Europa“.
Das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt sollte auf einer starken Führungsrolle der europäischen Luftfahrtindustrie und einer vielfältigen…
Das neue Gemeinsame Unternehmen SESAR3 sollte in der Lage sein, technische Beiträge zur Unterstützung der Kommission bei Regulierungstätigkeiten im…
Das Gemeinsame Unternehmen SESAR3 sollte auf den Erfahrungen des Gemeinsamen Unternehmens SESAR aufbauen und dessen Koordinierungsfunktion für die ATM-Forschung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.