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Jede Erzeugerorganisation im Sektor Obst und Gemüse oder Vereinigung dieser Erzeugerorganisationen können einen Betriebsfonds einrichten. Dieser Fonds wird wie folgt finanziert:
Finanzbeiträge
der Mitglieder der Erzeugerorganisation oder der Erzeugerorganisation selbst oder beider oder
der Vereinigung von Erzeugerorganisationen durch die Mitglieder dieser Vereinigung;
finanzielle Hilfe der Union, die den Erzeugerorganisationen oder ihren Vereinigungen, wenn diese Organisationen oder Vereinigungen ein operationelles Programm vorlegen, gewährt werden kann.
Die Betriebsfonds dienen ausschließlich der Finanzierung der operationellen Programme, die von den Mitgliedstaaten genehmigt worden sind.
Einrichtung, Auffüllung und Wiederauffüllung von Fonds auf Gegenseitigkeit durch Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, die nach…
Die Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse können einen Betriebsfonds einrichten. Diese Fonds werden wie folgt finanziert: a) Finanzbeiträge der…
Damit das Verantwortungsbewusstsein der Erzeugerorganisationen und ihrer Vereinigungen im Sektor Obst und Gemüse hinsichtlich ihrer finanziellen Entscheidungen…
im Sektor Obst und Gemüse gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013;
der finanziellen Unterstützung durch die Europäische Union, die den Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse gewährt werden kann, soweit die Vergabe der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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