Erwägungsgrund 42 32021R2115
Die Konditionalität soll zur Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen, indem die Begünstigten stärker für die Notwendigkeit sensibilisiert werden, die grundlegenden Normen einzuhalten. Ziel ist zudem, die GAP mit den von der Gesellschaft gestellten Erwartungen besser in Einklang zu bringen, indem die Kohärenz mit Maßnahmen in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit, Pflanzengesundheit und Tierwohl gestärkt wird. Die Konditionalität sollte — im Rahmen der Grundlinie für ehrgeizigere Umwelt- und Klimaschutzverpflichtungen — integraler Bestandteil der Umweltarchitektur der GAP sein und in der gesamten Union umfassend angewendet werden. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass gegen Landwirte und andere Begünstigte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, verhältnismäßige, wirksame und abschreckende Sanktionen im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/2116 verhängt werden.