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Die gemäß Artikel 7 Buchstabe c finanzierten Maßnahmen zielen darauf ab, der Kommission die Mittel für Folgendes an die Hand zu geben:
Steuerung der Agrarmärkte der Union in einem globalen Kontext;
Sicherstellung von agroökonomischer Überwachung sowie Agrarumwelt- und Klimaüberwachung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und der Änderung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, einschließlich agrarforstwirtschaftlicher Flächen, und der Überwachung des Zustands von Böden, Kulturen, Agrarlandschaften und landwirtschaftlichen Flächen zur Erstellung von Prognosen insbesondere zu Ernteerträgen, landwirtschaftlicher Erzeugung und den Auswirkungen außergewöhnlicher Umstände auf die Landwirtschaft sowie zur Bewertung der Widerstandsfähigkeit landwirtschaftlicher Systeme und der Fortschritte bei der Verwirklichung der einschlägigen Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung;
Öffnung des Zugangs zu den unter Buchstabe b genannten Prognosen in einem internationalen Rahmen wie den von Organisationen der Vereinten Nationen koordinierten Initiativen, etwa die Erstellung von Treibhausgasinventaren gemäß dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, oder Initiativen sonstiger internationaler Gremien;
Beitrag zu spezifischen Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz der Weltmärkte unter Berücksichtigung der Ziele und Verpflichtungen der Union und
technische Begleitung des agrarmeteorologischen Systems.
Gemäß Artikel 7 Buchstabe c finanziert die Kommission Maßnahmen zur Diese Maßnahmen werden erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur, der Gemeinsamen Forschungsstelle, nationalen Laboratorien und Einrichtungen oder unter Beteiligung der Privatwirtschaft durchgeführt.
Erfassung oder zum Erwerb der für die Umsetzung und Überwachung der GAP erforderlichen Daten, einschließlich satellitengestützter, geodatenbasierter und meteorologischer Daten,
Einrichtung einer Raumdateninfrastruktur und einer Internetseite,
Durchführung konkreter Studien in Bezug auf die Klimaverhältnisse,
Überwachung der Änderung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und der Bodengesundheit mithilfe der Fernerkundung und
Aktualisierung agrarmeteorologischer und ökonometrischer Modelle.
Die Durchführungsbefugnisse der Kommission sollten sich auch auf die Festlegung der Beträge für die Finanzierung von Maßnahmen der öffentlichen Intervention,…
Die Durchführungsbefugnisse sollten weiterhin Folgendes abdecken:; Vorschriften für die einheitliche Durchführung des Systems der landwirtschaftlichen…
Der Einsatz des agrarmeteorologischen Systems sowie der Erwerb von Satellitenaufnahmen und deren Bearbeitung sollten der Kommission insbesondere zur Verwaltung…
Systeme für landwirtschaftliche Erhebungen, einschließlich Erhebungen über die Struktur landwirtschaftlicher Betriebe.
sich zu vergewissern, dass die durch den EGFL und den ELER finanzierten Vorhaben, auch auf der Ebene der Begünstigten und wie in den GAP-Strategieplänen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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