Erwägungsgrund 7 32021R2116
Darüber hinaus sollte diese Verordnung Ausnahmen von den GAP-Vorschriften in Fällen höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände vorsehen, wie im Falle eines schweren Wetterereignisses, vergleichbar mit einer schweren Naturkatastrophe, welches den Betrieb des Begünstigten erheblich in Mitleidenschaft zieht.