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Was die Finanzverwaltung des ELER betrifft, sollten Bestimmungen über Mittelbindungen, Zahlungsfristen, die Aufhebung von Mittelbindungen sowie Unterbrechungen vorgesehen werden. Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums sollten auf der Grundlage von Mittelbindungen in Jahrestranchen aus dem Unionshaushalt finanziert werden. Die Mitgliedstaaten sollten über die vorgesehenen Unionsmittel verfügen können, sobald die GAP-Strategiepläne genehmigt sind. Daher ist eine hinreichend begrenzte Vorschussregelung vorzusehen, die einen regelmäßigen Mittelfluss gewährleistet, sodass die Zahlungen an die Begünstigten im Rahmen der Interventionen zu einem geeigneten Zeitpunkt erfolgen.
der Teil der Mittelbindungen, für den aus Gründen höherer Gewalt mit erheblichen Auswirkungen auf die Umsetzung des GAP-Strategieplans keine Zahlung einer…
Die Mittelbindungen der Union für jeden GAP-Strategieplan erfolgen in Jahrestranchen vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027. Abweichend von Artikel 111…
Die Finanzierung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums erfolgt über den Haushalt der Union, wobei die Mittelbindungen in Jahrestranchen getätigt…
Die GAP-Ausgaben, einschließlich der Ausgaben für Interventionen im Rahmen der GAP-Strategiepläne gemäß Titel III der Verordnung (EU) 2021/2115, sollten –…
Zum Schutz der finanziellen Interessen des Unionshaushalts sollten die Mitgliedstaaten Systeme einrichten, um sicherzustellen, dass die aus dem EGFL und dem…
Die GAP-Ausgaben einschließlich der Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums sollten über diese Fonds aus dem Haushalt der Union entweder zentral oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.