Erwägungsgrund 29 32021R2116
In der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 sind Kürzungen und Aussetzungen von monatlichen Zahlungen bzw. Zwischenzahlungen vorgesehen, um die Kontrolle der Recht- und Ordnungsmäßigkeit zu unterstützen. In dem neuen GAP-Umsetzungsmodell sollten diese Instrumente zur Unterstützung einer leistungsorientierten Umsetzung genutzt werden. Zudem sollte der Unterschied zwischen Kürzungen und Aussetzungen deutlicher herausgestellt werden.