Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um bestimmte Arten von Einnahmen im Zusammenhang mit der GAP für die Zwecke der GAP wiederverwenden zu können, sollten sie als zweckgebundene Einnahmen gelten. Die Liste der in Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 enthaltenen Beträge sollte geändert werden, und diese Vorschriften sollten vereinheitlicht und mit den bestehenden Vorschriften für zweckgebundene Einnahmen zusammengeführt werden.
sie stehen im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, die auf die betreffenden Ausgaben gemäß Artikel 104 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d der…
Einnahmen aus der nachträglichen Erstattung von Steuern gemäß Artikel 27 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046.
Die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 enthält eine Liste von Informationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der GAP und deren Zielen sowie Vorschriften für deren…
Um Rechtssicherheit bezüglich der Behandlung der Einziehungen aufgrund der vorübergehenden Kürzungen gemäß Artikel 41 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013…
Es sollte klargestellt werden, dass die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und die auf ihrer Grundlage erlassenen…
Als interne zweckgebundene Einnahmen im Sinne des Artikels 21 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 gelten
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.