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Zweckgebundene Einnahmen werden bestimmten Ausgaben zugewiesen.
Zweckgebundene Einnahmen umfassen:
Finanzbeiträge von Mitgliedstaaten und Drittländern, jeweils einschließlich staatlicher Einrichtungen, sonstiger Stellen oder natürlicher Personen, und Finanzbeiträge internationaler Organisationen zu bestimmten von der Union finanzierten und in deren Namen von der Kommission oder der EIB verwalteten Außenhilfeprojekten oder -programmen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2015/322;
zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen;
Einnahmen aus der nach Einziehung erfolgten Rückerstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge;
Rückerstattungen und Einnahmen aus Finanzierungsinstrumenten oder Haushaltsgarantien gemäß Artikel 209 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046;
Einnahmen aus der nachträglichen Erstattung von Steuern gemäß Artikel 27 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046.
Mit den unter Absatz 2 Buchstaben a und b genannten zweckgebundenen Einnahmen werden Ausgaben finanziert, die vom Geber festgelegt werden, sofern dies von der Kommission akzeptiert wird. Mit den unter Absatz 2 Buchstaben d und e genannten zweckgebundenen Einnahmen werden Ausgaben finanziert, die den Positionen ähnlich sind, aus denen die Einnahmen hervorgehen.
Artikel 25, 26 und 27 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 finden Anwendung. Die Annahme einer Zuwendung bedarf der Genehmigung des Rates.
Die den zweckgebundenen Einnahmen entsprechenden Mittel des 11. EEF werden automatisch zur Verfügung gestellt, sobald die Kommission diese Einnahmen erhalten hat. Durch eine Forderungsvorausschätzung werden jedoch Mittel des 11. EEF verfügbar, wenn es sich um unter Absatz 2 Buchstabe a genannte zweckgebundene Einnahmen handelt und die entsprechende Vereinbarung mit dem Mitgliedstaat auf Euro lautet; erst nach Eingang dieser Einnahmen dürfen Zahlungen daraus erfolgen.
Mit den unter Absatz 2 Buchstaben a und b genannten zweckgebundenen Einnahmen werden Ausgaben finanziert, die vom Geber festgelegt werden, sofern dies von der…
Einer Zweckbestimmung entsprechende Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, sowie Einnahmen aus Mitgliedstaaten,…
In Basisrechtsakten kann festgelegt werden, dass die in ihnen vorgesehenen Einnahmen bestimmten Ausgaben zugewiesen werden. Sofern der Basisrechtsakt nichts…
Mittel, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, und zwar sowohl Mittel für Zahlungen als auch Mittel für Verpflichtungen, werden automatisch bereitgestellt,…
Abweichend von Artikel 209 Absatz 3 Unterabsätze 1, 2 und 4 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 stellen Einnahmen und Rückzahlungen aus im Rahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.