Erwägungsgrund 37 32014R0514
Um die Haushaltsdisziplin zu fördern, sollten die Modalitäten für die Aufhebung von Mittelbindungen im Rahmen der nationalen Programme festgelegt werden, insbesondere für den Fall, dass ein Teilbetrag von der Aufhebung ausgenommen werden soll, vor allem, wenn sich die Mittelausführung aufgrund von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren mit aufschiebender Wirkung oder von höherer Gewalt verzögert hat.