Gesetze
Gesetz wird geladen …
Damit sich die Kommission, wie es ihre Pflicht ist, davon überzeugen kann, dass die Mitgliedstaaten über Systeme für die Verwaltung und Kontrolle der Unionsausgaben verfügen und diese ordnungsgemäß funktionieren, sollte unbeschadet der von den Mitgliedstaaten selbst durchgeführten Überprüfungen vorgesehen werden, dass Personen, die von der Kommission ermächtigt wurden, in ihrem Namen zu handeln, Kontrollen vornehmen und hierbei die Hilfe der Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen können.
Die Kommission kann einen Mitgliedstaat dazu auffordern, die Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um das wirksame Funktionieren seiner Verwaltungs- und…
Damit sich die Kommission, wie es ihre Pflicht ist, davon überzeugen kann, dass die Mitgliedstaaten über Systeme für die Verwaltung und Kontrolle der…
Die Kommission kann einen Mitgliedstaat dazu auffordern, Maßnahmen zu ergreifen, die das wirksame Funktionieren seines Verwaltungs- und Kontrollsystems oder die…
Die Mitgliedstaten ergreifen auf Ersuchen der Kommission die notwendigen Maßnahmen, um die effektive Funktionsweise ihrer Verwaltungs- und Kontrollsysteme und…
Die Durchführungsbefugnisse der Kommission sollten sich auch auf die Vorschriften, durch die eine einheitliche Anwendung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten…
Die Kommission sollte bei begründeten Bedenken auf Grundlage der Ergebnisse von Berichten über die Funktionsweise der nationalen Inspektionen Kontrollen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.