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Die Begriffsbestimmung für „Wirtschaftsbezirk“ gemäß Artikel 164 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 für die Zwecke der Ausweitung der Vorschriften und der obligatorischen Beiträge sollte ergänzt werden, um die genannte Verordnung den Besonderheiten der Erzeugung von Erzeugnissen mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder einer geschützten geografischen Angabe, die nach Unionsrecht anerkannt ist, Rechnung zu tragen. Zur Förderung nachhaltiger Erzeugungsverfahren sollte es möglich sein, Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Branchenverbänden in den Bereichen Pflanzengesundheit, Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit und Umweltrisiken für nicht angeschlossene Erzeuger verbindlich zu machen. Aufgrund der Bedeutung der biologischen Vielfalt beim für den ökologischen Landbau verwendeten Saatgut sollten allerdings Vorschriften über die Verwendung von zertifiziertem Saatgut nicht durch die Ausweitung auf nicht angeschlossene Erzeuger, die ökologischen Landbau betreiben, verbindlich gemacht werden.
Bestimmte in Pflanzenschutzmitteln oder als Düngemittel verwendete Erzeugnisse oder Stoffe sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und…
Nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 war die Verwendung bestimmter Zutaten nichtlandwirtschaftlichen Ursprungs, bestimmter Lebensmittelverarbeitungshilfsstoffe…
Regeln dürfen für Erzeuger ökologischer Erzeugnisse, die bis 31. Dezember 2008 unter die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und ab 1. Januar 2009 unter die Verordnung…
Die Verwendung von bestimmten Produkten oder Stoffen als Wirkstoffe bei Pflanzenschutzmitteln, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009…
Die Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel sollte den allgemeinen Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen…
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit, Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung und die Anpassung an technische Entwicklungen sicherzustellen, sollte der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.