Erwägungsgrund 175 32013R1308
Unbeschadet der Steuerung des Angebots für bestimmte Erzeugnisse, wie beispielsweise Käse und Schinken mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe, oder Wein, der besonderen Bestimmungen unterliegt, sollte in Bezug auf bestimmte Tätigkeiten der Branchenverbände ein besonderer Ansatz verfolgt werden, soweit sie keine Abschottung der Märkte bewirken, das ordnungsgemäße Funktionieren der GMO nicht gefährden, den Wettbewerb nicht verzerren oder ausschalten, nicht die Festsetzung von Preisen oder Quoten umfassen oder zu Diskriminierungen führen.