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Aufgrund der jüngsten taxonomischen Änderungen, die auf der 18. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens (COP18) vom 17. bis 28. August 2019 in Genf (Schweiz) vereinbart wurden, ist es angezeigt, statt wie derzeit Homalopsis bucata künftig die gesamte Gattung Homalopsis spp. in Anhang D aufzuführen. Es ist erforderlich, Prionailurus iriomotensis in Anhang A zu Prionailurus bengalensis euptilurus zu ändern und Agalychnis spp. in Anhang B durch Agalychnis annae, Agalychnis callidryas, Agalychnis moreletii, Agalychnis saltator und Agalychnis spurrelli zu ersetzen. Zudem ist es nötig, die Auflistung der Familie der Pristidae derart zu ändern, dass sie unter die Ordnung Rhinopristiformes fällt. Die Schreibweise von Pelophylax shqipericus in Anhang D sollte berichtigt werden und Lophura hatinhensis sollte aufgrund der Bezeichnung als Lophura edwardsi aus Anhang B gestrichen werden.
Die folgenden Familien, Gattungen bzw. Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die Wissenschaftliche Prüfgruppe gelangte auf ihren ordentlichen Sitzungen im Jahr 2020 und im Rahmen mehrerer schriftlicher Konsultationen zu dem Schluss, dass…
Die folgenden Familien, Gattungen bzw. Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Der Umfang des Handels mit bestimmten Arten muss überwacht werden, um Daten zu erheben und zu erwägen, ob künftig strengerer Schutz erforderlich sein könnte.…
Die folgenden Taxa wurden aus Anhang I in Anhang II des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend auch aus Anhang A gestrichen und in Anhang B der…
Die folgenden Arten wurden auf Antrag Malaysias aus Anhang III des Übereinkommens gestrichen: Arborophila campbelli, Arborophila charltonii, Caloperdix oculeus,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.