Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die CCP sollte ihren Sanierungsplan der zuständigen Behörde vorlegen, die den Plan unverzüglich dem nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 eingerichteten Aufsichtskollegium übermitteln sollte, damit dieses eine vollständige Bewertung durch einen gemeinsamen Beschluss des Kollegiums vornehmen kann. In der Bewertung sollte auch festgestellt werden, ob der Plan umfassend ist und sich dafür eignet, die Existenzfähigkeit der CCP zügig wiederherzustellen, auch in Zeiten erheblicher finanzieller Stresssituationen.
Das Aufsichtskollegium prüft den Sanierungsplan; ist ein Mitglied des Kollegiums der Auffassung, dass der Sanierungsplan wesentliche Unzulänglichkeiten enthält…
Das Leitungsorgan der CCP prüft den Sanierungsplan unter Berücksichtigung der Beratung durch den Risikoausschuss gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EU)…
Gelangt die zuständige Behörde nach Konsultation der Abwicklungsbehörde und in Abstimmung mit dem Aufsichtskollegium nach dem in Artikel 11 vorgesehenen…
Da CCPs häufig in der gesamten Union Dienstleistungen erbringen, erfordert eine wirksame Sanierung und Abwicklung die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden…
CCPs sollten verpflichtet werden, Sanierungspläne auszuarbeiten und diese regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Die Sanierungsphase in diesem Kontext…
Eine Verordnung ist der angemessene Rechtsakt um auf dem mit der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 eingeführten Ansatz, der einheitliche aufsichtsrechtliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.