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Die Bereitstellung einer Notfallliquiditätshilfe einer Zentralbank sollte, sofern eine solche Fazilität verfügbar ist, keine Bedingung darstellen, anhand deren nachgewiesen werden könnte, dass eine CCP nicht in der Lage ist oder es in naher Zukunft nicht sein wird, ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu begleichen. Zur Wahrung der Finanzstabilität, speziell bei einer systemischen Liquiditätsknappheit, sollten staatliche Garantien für Liquiditätsfazilitäten von Zentralbanken oder staatliche Garantien für neu ausgegebene Verbindlichkeiten zur Abhilfe einer schweren Störung der Volkswirtschaft eines Mitgliedstaats nicht die Einleitung des Abwicklungsverfahrens auslösen, sofern eine Reihe von Bedingungen erfüllt ist.
einer staatlichen Garantie für Liquiditätsfazilitäten, die von Zentralbanken zu ihren Bedingungen bereitgestellt werden,
die Anforderungen einzuhalten, die von der emittierenden Zentralbank im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in Ausnahmefällen aufgestellt werden, um vorübergehenden…
Der Beschluss zur Abwicklung eines Unternehmens sollte gefasst werden, bevor ein Finanzunternehmen bilanzmäßig insolvent ist und das gesamte Eigenkapital…
Der Zugang zu ausreichenden Liquiditätsressourcen ist für eine CCP unentbehrlich. Die Verfügbarkeit dieser Liquidität kann auf dem Zugang zu…
Sind alle anderen Optionen nicht verfügbar oder nachweislich nicht ausreichend, um die Finanzstabilität zu wahren, so sollte eine staatliche Beteiligung in Form…
Der Abwicklungsrahmen sollte ein rechtzeitiges Eintreten in die Abwicklung vorsehen, d. h. bevor ein Finanzinstitut bilanzmäßig insolvent wird und das gesamte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.