Erwägungsgrund 15 32021R0023
Da CCPs häufig in der gesamten Union Dienstleistungen erbringen, erfordert eine wirksame Sanierung und Abwicklung die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Abwicklungsbehörden innerhalb der Aufsichts- und der Abwicklungskollegien, insbesondere in den Vorbereitungsphasen von Sanierungen und Abwicklungen. Dazu gehört die Bewertung des von der CCP erstellten Sanierungsplans, Beiträge zu den von der Abwicklungsbehörde der CCPs erstellten Abwicklungsplänen und das Erreichen einer gemeinsamen Entscheidung darüber sowie der Abbau von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit der CCP.