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Wenn die Abwicklungsbehörde das Verlustzuweisungsinstrument anwendet, das eine Herabsetzung des Werts etwaiger Gewinne, die von der CCP an nicht ausfallende Clearingmitglieder auszuzahlen sind, ermöglicht, sollte sie sich auf das Verfahren für Nachschusszahlungen im Einklang mit der Kontenstruktur der CCP, gegebenenfalls auf den Vorgang der Herabsetzung des Werts etwaiger Gewinne, die von der CCP an nicht ausfallende Clearingmitglieder im Rahmen der Sanierung auszuzahlen sind, und auf den Grundsatz „keine Schlechterstellung von Gläubigern“ stützen.
Die Abwicklungsbehörde kann den Betrag der Zahlungsverpflichtungen der CCP gegenüber nicht ausfallenden Clearingmitgliedern herabsetzen, wenn diese…
Die Abwicklungsbehörde kann von der CCP verlangen, nicht ausfallende Clearingmitglieder für ihre Verluste aus der Anwendung von Instrumenten der…
Wendet die Abwicklungsbehörde ein oder mehrere Abwicklungsinstrumente an, so stellt sie sicher, dass Anteilseignern, Clearingmitgliedern und anderen Gläubigern…
Wenn die vorfinanzierten Mittel der CCP nach der Verlustabsorption und gegebenenfalls der Wiederherstellung des „Matched Book“ der CCP nach wie vor erschöpft…
Im außerordentlichen Fall eines Abschlags auf Nachschussgewinne („Variation Margin Gains Haircutting“) im Anschluss an ein Nichtausfallereignis und wenn die…
Werden die Instrumente der Positions- und Verlustzuweisung mit dem Ziel angewandt, die Existenzfähigkeit der ausfallenden CCP wiederherzustellen, um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.