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Die Agentur sollte den Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 leisten.
angemessene Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013,
Bereitstellung angemessener Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013,
Unterstützung der Kommission bei der Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kommission in Rechtsakten der Union mit Bezug auf die Ziele der Agentur übertragen…
sie stellt mit Zustimmung der Kommission den bezeichneten nationalen Behörden der Mitgliedstaaten Unterstützung sowie technische und wissenschaftliche…
Die Agentur sollte die Kommission unterstützen und den Mitgliedstaaten zur Seite stehen können, indem sie Informationen und Analysen zu Drittstaaten mit Blick…
Damit die Mitgliedstaaten, die Agentur und die Kommission in Bezug auf die Durchsetzung besser zusammenarbeiten, sich abstimmen und Informationen austauschen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.