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Mit Blick auf die Neuansiedlung sollte die Agentur den Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen die erforderliche Unterstützung leisten können. Zu diesem Zweck sollte sich die Agentur Fachkenntnisse im Bereich der Neuansiedlung aneignen und diese zur Verfügung stellen, um die Mitgliedstaaten bei ihren im Bereich der Neuansiedlung ergriffenen Maßnahmen zu unterstützen.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Drittstaaten kann die Agentur einen Mitgliedstaat auf dessen Antrag bei der Umsetzung der Neuansiedlungsregelungen…
Die Agentur sollte die Mitgliedstaaten bei der Schulung von Experten aus allen nationalen Verwaltungen, der Gerichtsbarkeit sowie sonstigen nationalen Behörden,…
Die Agentur sollte den Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013…
Die Agentur sollte unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und unbeschadet der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausstellung von…
Die Agentur sollte eng mit der Kommission und mit den für Asyl und Einwanderung zuständigen nationalen Behörden sowie mit anderen einschlägigen Stellen…
Die Agentur sollte hinsichtlich der Mitgliedstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme vor allem aufgrund ihrer geografischen oder demografischen Lage einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.