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Die Agentur sollte hinsichtlich der Mitgliedstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme vor allem aufgrund ihrer geografischen oder demografischen Lage einem besonderen und unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt sind, Solidaritätsmaßnahmen innerhalb der Union unterstützen und ihre Aufgaben und Pflichten in Verbindung mit der Umsiedlung oder Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder genießen, innerhalb der Union wahrnehmen, wobei gleichzeitig zu gewährleisten ist, dass die Asyl- und Aufnahmesysteme nicht ausgenutzt werden.
Die Agentur trägt dazu bei, die effiziente und einheitliche Anwendung des Asylrechts der Union in den Mitgliedstaaten unter uneingeschränkter Wahrung der…
Die Agentur sollte Informationen über die Asylsituation in der Union und — soweit sie sich auf die Union auswirken könnte — in Drittstaaten sammeln und…
Zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Einheitlichkeit auf der Grundlage hoher Schutzstandards für Verfahren zur Gewährung von internationalem Schutz,…
Wenn die Asyl- und Aufnahmesysteme eines Mitgliedstaats einem unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt sind, sollte die Agentur auf Ersuchen dieses Mitgliedstaats…
Die Agentur sollte die Mitgliedstaaten bei der Rückkehr Drittstaatsangehöriger im Einklang mit der Rückkehrpolitik der Union und der Richtlinie 2008/115/EG…
Die Agentur sollte unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und unbeschadet der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausstellung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.