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Die Agentur sollte eng mit der Kommission und mit den für Asyl und Einwanderung zuständigen nationalen Behörden sowie mit anderen einschlägigen Stellen zusammenarbeiten und die Kapazitäten und die Fachkenntnisse dieser Behörden und Stellen nutzen. Die Mitgliedstaaten sollten mit der Agentur zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass sie in der Lage ist, ihr Mandat zu erfüllen. Für die Zwecke dieser Verordnung ist es wichtig, dass die Agentur und die Mitgliedstaaten in redlicher Absicht handeln und zeitnah sachlich richtige Informationen austauschen. Die Bereitstellung statistischer Daten hat im Einklang mit den technischen und methodischen Spezifikationen zu erfolgen, die in der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates niedergelegt sind.
Die Agentur arbeitet eng mit den für Asyl und Einwanderung zuständigen nationalen Behörden und anderen einschlägigen Stellen sowie mit der Kommission zusammen.…
Die Agentur kann mit Unterstützung der Delegationen der Union und in Abstimmung mit ihnen mit den Behörden von Drittstaaten, die für unter diese Verordnung…
Die Agentur sollte Informationen über die Asylsituation in der Union und — soweit sie sich auf die Union auswirken könnte — in Drittstaaten sammeln und…
Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten, falls angezeigt, im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht sicherstellen, dass Informationen, die von…
Um zur faktenbasierten Gestaltung der Migrations- und Sicherheitspolitik der Union und zur Überwachung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Systeme…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.