Erwägungsgrund 1 32021R2317
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (im Folgenden „Abkommen“) wurde durch den Beschluss (EU) 2017/418 des Rates abgeschlossen und ist am 10. Mai 2017 in Kraft getreten. Das Protokoll zur Durchführung des Abkommens (im Folgenden „gegenwärtiges Protokoll“) wurde ab dem 14. Oktober 2016 vorläufig angewandt.