Erwägungsgrund 6 32021R2317
Die in dem Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten sind für dessen gesamte Anwendungsdauer auf die Mitgliedstaaten aufzuteilen.
Die in dem Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten sind für dessen gesamte Anwendungsdauer auf die Mitgliedstaaten aufzuteilen.