Erwägungsgrund 5 32021R2317
Am 11. November 2021 hat der Rat den Beschluss (EU) 2021/2317 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls angenommen.
Am 11. November 2021 hat der Rat den Beschluss (EU) 2021/2317 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls angenommen.